- Sie sind Unternehmer bezüglich der Mehrwertsteuer und Sie haben eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Finanzamt.
- Der Lieferwagen wird auf den Namen der Rechtsperson des Betriebs zugelassen.
- Sie nutzen den Lieferwagen mehr als nur gelegentlich für Ihr Unternehmen. Das bedeutet, dass Sie den Lieferwagen für mehr als 10 % der jährlich gefahrenen Kilometer dienstlich nutzen.
- Unterzeichnung des Formulars 'BPM doorschuifregeling [Freistellung]' (über das Finanzamt), in zweifacher Ausfertigung
Achtung: Sie müssen am Abholtag einen Handelsregisterauszug mit den Unternehmensdaten mitbringen. Wenn dieser Nachweis fehlt, müssen Sie den geschuldeten BPM-Betrag am Abholtag doch noch bezahlen. Erfüllen Sie die Kriterien für die Befreiung von der BPM? Kontaktieren Sie dann am Abholtag BVA per E-Mail unter debtors@bva-auctions.com für eine Rechnung ohne BPM.
Geben Sie in Ihrer E-Mail Ihre Kunden-, Los- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an und schicken Sie im Anhang den erforderlichen Handelsregisterauszug mit einer Kopie Ihres gültigen Identitätsnachweises mit. BVA sorgt dafür, dass das Formular zur Regelung der Freistellung am Abholtag zur Unterschrift bereitliegt.
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