BPM bedeutet Steuer für PKWs und Motorfahrzeuge. Diese Steuer betrifft die Nutzung des niederländischen Straßennetzes mit einem PKW oder Motorrad von einer in den Niederlanden ansässigen natürlichen oder juristischen Person.
Der Zeitpunkt der Steuererhebung ist nach Erfassung eines PKWs oder Motorrads im Kennzeichenregister oder der Zeitpunkt der ersten Nutzung der niederländischen Straßen (zum Beispiel bei einem Auto mit ausländischem Kennzeichen). Ab dem 1. Juli 2005 muss BPM auch für die Anmeldung eines Lieferwagens gezahlt werden, wenn dieser auf eine Privatperson zugelassen wird.
Kommentare