Wenn Sie das Fahrzeug auf der Straße fahren wollen, muss es einen gültigen [niederländischen] TÜV haben. Außerdem müssen Sie beim RDW oder GWK [Grenzumtauschstelle, Travelex] ein Exportkennzeichen und eine Exportversicherung beantragen. Wird das Fahrzeug auf einem Anhänger transportiert, gelten diese Anforderungen nicht.
BPM beim Export
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem niederländischen Kennzeichen aus der Zeit ab dem 16. Oktober 2006 kaufen, für das noch ein Rest-BPM-Betrag gilt, können Sie diesen Betrag in den meisten Fällen beim Export des Fahrzeugs zurückerstattet bekommen. Ausgenommen sind Taxis, Firmenwagen und Umzugsgüter.
Achtung: Sie müssen selbst nachforschen, ob dies für das betreffende Fahrzeug gilt oder nicht.
Klicken Sie auf den Link unten, um mehr zu diesem Thema zu erfahren:
Rechner BPM-Rückerstattung bei Export:
http://www.vwe.nl/Diensten-Producten/Export/Zakelijk/BPM/BPM-calculator-teruggaaf-bij-export.aspx
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